Merkblatt Kostenübernahme durch Krankenkassen

1.

Die erste Beratung bei mir kostet Sie 50.-€, die Sie selbst bezahlen müssen.


2.

Wenn Sie sich entscheiden bei mir eine Therapie zu beginnen, müssen Sie zu Ihrem Arzt gehen (Hausarzt oder Neurologe oder eine Klinik, in der Sie waren).

3.

Diese(r) schreibt Ihnen ein Attest, in dem steht, dass  eine Psychotherapie mit Gebärdensprache notwendig ist. 

 

4.

Ich stelle bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf KOSTENÜBERNAHME FÜR AUSSERVERTRAGLICHE PSYCHOTHERAPIE.

5.

Diesen Antrag und das Attest vom Arzt schicke ich Ihrer Kasse zu.

6.

Meistens gewährt die Krankenkasse dann 5 PROBATORISCHE SITZUNGEN.

7.

Die Kasse zahlt dann an mich das Geld für 5 Sitzungen.

8.

Danach schicke an die Krankenkasse meine Diagnose und einen Behandlungsplan.

9.

In den meisten Fällen wird dann eine Kurzzeitherapie (25 Sitzungen ) genehmigt.

10.

Wenn diese Stunden nicht ausreichen, kann ich nochmal einen Antrag auf Verlängerung stellen.

11.

Ich habe schon in mehreren Fällen erreicht, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Leider dauert es manchmal lange, bis es klappt.

12.

Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann ich Ihnen sagen, welche Kassen schon die Kosten für Psychotherapie für Gehörlose übernommen haben. Sie können jederzeit die Kasse wechseln.